Teilnahme- und Stornogebühren und -bedingungen
Teilnahmegebühren
Preis | |
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Standard-Kompletticket, Nichtmitglied | 395,00 € |
Flex-Komplettticket, Nichtmitglied | 435,00 € |
Standard-Tageskarte, Nichtmitglied | 235,00 € |
Flex-Tageskarte, Nichtmitglied | 265,00 € |
Preis | |
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Standard-Kompletticket, VDBW-Mitglied | 295,00 € |
Flex-Komplettticket, VDBW-Mitglied | 335,00 € |
Standard-Tageskarte, VDBW-Mitglied | 155,00 € |
Flex-Tageskarte, VDBW-Mitglied | 185,00 € |
Preis | |
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Standard-Kompletticket, DGAUM / VDSI / BsAfB / ÖGA / SGARM | 350,00 € |
Flex-Komplettticket, DGAUM / VDSI / BsAfB / ÖGA / SGARM | 390,00 € |
Standard-Tageskarte, DGAUM / VDSI / BsAfB / ÖGA / SGARM | 205,00 € |
Flex-Tageskarte, DGAUM / VDSI / BsAfB / ÖGA / SGARM | 235,00 € |
Preis | |
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Standard-Kompletticket, Studierende der Medizin | kostenlos* |
Standard-Tageskarte, Studierende der Medizin | kostenlos* |
Zusatzmodule
Preise | |
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Arbeitsmedizinische Exkursionen* | 50,00 € |
Seminare* | 140,00 € |
Rahmenprogramm 1-5 | 15,00 € |
Gesellschaftsabend* | 125,00 € |
Teilnahme- und Stornobedingungen Deutscher Betriebsärzte Kongress
Allgemeines
Die Allgemeinen Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen („AVB“) gelten für die Teilnahme am Deutschen Betriebsärzte Kongress, ausgerichtet durch den VDBW e.V. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Veranstaltungsseite.
Anmeldung
Die Anmeldung durch das Online-System stellt eine verbindliche Buchung dar, diese ist auch ohne Unterschrift bindend.
Buchungen werden durch unsere Bestätigung per Post oder E-Mails rechtsverbindlich. Die Anmeldungen werden für teilnehmerbegrenzte Veranstaltungsangebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmegebühren und Zahlung
Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin. Komplett-Tickets und Tageskarten berechtigen zum Zutritt zu allen Vorträgen an den jeweiligen Tagen. Seminare, Exkursionen und Rahmenprogramm sind nicht enthalten und müssen ggf. separat gebucht werden.
Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag erst nach Erhalt einer Rechnung. Der Betrag ist spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte berechtigt, Mahngebühren ab der 2. Mahnung in Höhe von 5€ zu fordern. Wenn der VDBW e.V. einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der VDBW e.V. geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die VDBW e.V. keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von VDBW e.V. schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen und Umbuchungen von Veranstaltungen und einzelnen Seminaren sind in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle Karlsruhe zu richten. Bis 14 Tage vor Kongressbeginn ist eine Stornierungs- und Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Bei einer Abmeldung kürzer als 14 Tagen, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen, dies gilt auch im Krankheitsfall.
Ausschließlich Flex-Tickets und damit verbundene Zusatzbuchungen können bis 24 Stunden vor Kongressbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung von Flex-Tickets und dazugehörigen Zusatzbuchungen von weniger als 24h Stunden vor Kongressbeginn, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen, dies gilt auch im Krankheitsfall.
Zusatzmodule können einzeln nur bis 14 Tage vor Kongressbeginn storniert werden
Programmänderung und Absage von Veranstaltungen
Der VDBW hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder höherer Gewalt, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.
Der VDBW e.V. behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens VDBW e.V.
Teilnahmebescheinigungen /Anwesenheitskontrolle Fortbildungspunkte
Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie vor Ort. Die Teilnahmebescheinigungen sind täglich am Ende des Veranstaltungstages beim Tagungsbüro abzuholen. Die Teilnehmenden müssen täglich die Anwesenheitsliste unterschreiben und Ihre EFN-Nummer eintragen bzw. einen Barcode einkleben, nur so kann eine Übermittlung an die Ärztekammer erfolgen. Es können im Nachgang keine Zweitschriften von Teilnahmebescheinigungen verschickt werden, wenn keine Unterschrift in der Anwesenheitsliste geleistet wurde.
Hinweis zu Fotos und Videos bei Präsensveranstaltungen
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung Foto-/Ton- und Filmaufnahmen erfolgen. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Internetseite, Printmedien und/oder sonstigen Medien erfolgen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie den Veranstaltungsräumen erfolgt Ihre Einwilligung zur zeitlich und räumlich begrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise – und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch Sie bedarf. Sollten Sie im Einzelfall nicht mit Ihrer Veröffentlichung einverstanden sein, bitten wir um unmittelbare Mitteilung bei dem für die Motivsuche verantwortlichen Fotografen.
Verletzung von Urheberrechten
Wir weisen als Veranstalter darauf hin, dass die Video- oder Audioaufnahme bzw. der Mitschnitt eines öffentlichen Vortrages auf Bild- oder Tonträger nur mit Einwilligung des Referenten zulässig ist. Das Abfotografieren der von Referenten erstellten Folien etc. ist in der Regel nur für einzelne Vervielfältigungen und nur zum ausschließlichen Privatgebrauch auch ohne Einwilligung zulässig.